Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung von Personen- und Sachschäden weder von Teilnehmern noch von Zuschauern vor, während und nach der Veranstaltung. Der Veranstaltung liegen die aktuellen Wettkampfordnungen der Deutschen Triathlon Union (Sportordnung, Veranstalterordnung, Bundesligaordnung, Anti-Doping-Code, Kampfrichterordnung), sowie Rechts- und Verfahrensordnung und die Disziplinarordnung zugrunde. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Wettkampfordnungen, sowie Rechts- und Verfahrensordnung, die Disziplinarordnung und die Bedingungen des Veranstalters gemäß der Ausschreibung für sich als verbindlich an. Beim Radrennen sind trotz der Streckenteilsperre die Vorschriften der StVO, insbesondere das Rechtsfahrgebot und die Vorfahrtsregeln strengstens zu beachten. Windschattenfahren ist verboten.